Rundbrief Nr.194 – Im Januar 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Leserinnen und Leser!

Mit seiner Anekdote „Der siebente Paragraph“ (1937) scheint Stefan Andres Goethes Erkenntnis aus dem West-Östlichen Divan bestätigen zu wollen, dass das Leben wunderbar gemischt ist.

   Die Ironie des Schicksals will es nämlich, dass Kalixtus Salzfuß, ein kunstbeflissener Sammler, durch den Ankauf eines gestohlenen Bucheinbandes erst zum Hehler von Diebesgut, dann zum Erretter des zum Tod verurteilten Diebes und in der Folge sogar zum Vertreter von Gesetz und Recht wird – der Gesetzesübertreter wird ehrenhalber zum Gerichtsassessor ernannt.  

   Den Schritt zur Straftat empfiehlt dem Kunstsammler Salzfuß ausgerechnet der nach Martin Luther zitierte Sinnspruch auf dem kostbaren Bucheinband „Wer was hat, der halt‘ – Unglück das kömpt bald“. Aus der Peinlichkeit der Gesetzesübertretung aber befreit ihn die Lektüre des eben in diesem Bucheinband enthaltenen Strafgesetzbuches mit dem Paragraphen, der die Aufhebung des Todesurteils vorschreibt, das schon über den Dieb des Kunstgegenstandes gesprochenen ist.

   Die Revision des Urteils kommt allerdings nur zustande, weil ein fachlich unkundiger, aber menschlich denkender Gerichtspräsident bereit ist, den Richtspruch im Sinne des Paragraphen zu ändern, auf den Salzfuß ihn durch seine „unrechtmäßig“ erworbene „Rechtserfahrung“ hinzuweisen vermocht hat.

   Das verworrene Schicksal aber, das dem Menschen ausgerechnet aus seiner Harmlosigkeit erwächst, bannt Stefan Andres qua Erzähler in die Worte des Oxymorons „das gefährliche Glück“.   

Für die Stefan-Andres-Gesellschaft mit freundlichen Grüßen

Ihr

Wolfgang Keil

Anhang: Rundbrief Nr. 194